Heinrich-von-Gagern-Gymnasium Frankfurt am Main

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Gagern-Codex

Letzte Änderung:
11.10.2016
Verantwortliche/r:
Jonas Diemer

Gagern-Codex

Vereinbarung für die Zusammenarbeit und das Zusammenleben am Heinrich-von-Gagern-Gymnasium

Gagern-Codex als PDF

Hier gibt es den Gagern-Codex als PDF-Datei.

Präambel

Unsere Schulgemeinde am Heinrich-von-Gagern-Gymnasium besteht aus vielen Menschen: Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Eltern, Schulassistentinnen und Schulassistenten, Hausverwalterinnen und Hausverwaltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Schulsekretariats. Wir alle sind verschieden, haben unterschiedliche Aufgaben, Rechte und Pflichten, aber auch ganz persönliche Interessen und Vorstellungen. Damit sich alle an unserer Schule wohlfühlen können, ist es wichtig, dass sich alle Mitglieder unserer Schulgemeinde auf das besinnen, was wir gemeinsam für wertvoll erachten.

A. Leitbild

Unsere gemeinsame Werthaltung beruht auf der humanistischen und christlichen Tradition, auf die sich der Bildungsauftrag der Schulen allgemein und unseres altsprachlichen Gymnasiums mit besonderer Verbindlichkeit stützt. Die Schulgemeinde tritt für Werte ein, die den freiheitlich-demokratischen Grundrechten sowie den allgemeinen Menschenrechten verpflichtet sind. Das Bemühen um Gerechtigkeit, Toleranz und Respekt ist für unsere
Zusammenarbeit und unser Zusammenleben grundlegend.
Allen Menschen gemeinsam ist der Wunsch nach Anerkennung. Wir wollen unabhängig von Geschlecht, Alter, Nationalität, Religion, persönlichen Fähigkeiten und Aufgaben als wertvolle Menschen respektiert und entsprechend behandelt werden. Das ist der Maßstab für unser Verhalten gegenüber allen Mitgliedern der Schulgemeinde und den anderen Menschen, die in der Schule tätig sind.
Unser Zusammenleben und Zusammenarbeiten ist von Aufmerksamkeit, Achtung und Rücksicht im Umgang mit anderen Menschen getragen. Wir unterstützen uns gegenseitig und tragen dazu bei, dass sich alle in unsere Schulgemeinde integrieren können und sich dort wohlfühlen. Wir respektieren, dass wir unterschiedlich sind. Dies können wir sowohl als Bereicherung als auch im Konflikt erfahren. Wir erleben, dass Menschen verschiedene Fähigkeiten und Fertigkeiten haben. Die Leistungen anderer erkennen wir an; Beurteilungen von Leistungen sind für uns keine Werturteile über unsere Mitmenschen.
Das Heinrich-von-Gagern-Gymnasium ist ein Ort, an dem umfassende Bildung vermittelt und erworben wird. Dazu gehört auch die Entwicklung sozialer, musischer und kultureller Fähigkeiten. Unsere Zusammenarbeit zeigt sich in einem Unterricht, bei dem Schülerinnen und Schüler optimal gefördert und begleitet werden und Lehrerinnen und Lehrer ihren Bildungsauftrag erfüllen können.
Aus diesen Grundsätzen leiten wir Rechte und Pflichten für den Schulalltag ab, die für alle Mitglieder der Schulgemeinde des Heinrich-von-Gagern-Gymnasiums verbindlich sind.

B. Regeln für unser Zusammenleben

Wie wir miteinander umgehen
Der Respekt vor Menschen und ihre grundsätzliche Wertschätzung zeichnet unser Zusammenleben aus. Am Heinrich-von-Gagern-Gymnasium bemühen wir uns, gegenüber allen tolerant, hilfsbereit, höflich, geduldig und ehrlich zu sein.
Einen freundlichen Umgangston, für den „Bitte“, „Danke“ und „Entschuldigung“, Begrüßung und Verabschiedung selbstverständlich sind, pflegen wir an unserer Schule.

Konflikte und Lösungen – auf friedlichem Wege
Im menschlichen Zusammenleben sind Interessengegensätze und Konflikte aufgrund unserer Verschiedenheiten natürlich. Wir verstehen sie als Chance, miteinander in Kontakt zu kommen und nach gemeinsamen Lösungen zu
suchen. Alle Mitglieder der Schulgemeinde bemühen sich, im Gespräch mit allen Beteiligten die Situation zu analysieren, das Problem zu erkennen und konstruktive Lösungswege zu finden. Gegebenenfalls können zusätzlich
Mitglieder der Schulgemeinde hinzugezogen werden, die in unserem Schulleben besondere Aufgaben übernehmen (z.B. Vertrauenslehrerinnen und Vertrauenslehrer, Mentorinnen und Mentoren oder Mitglieder der Schüler- sowie Elternvertretung); auch der Schulpsychologische Dienst kann hinzugezogen werden.
Gewalt in jeglicher Form ist für uns kein Mittel der Auseinandersetzung und wird an unserer Schule nicht toleriert. Waffen sind verboten. Deshalb ist jedes Mitglied der Schulgemeinde aufgefordert, gegen jegliche Form der Gewalt vorzugehen oder Mittel zu ergreifen, die diese beenden. Konflikte regeln wir durch Gespräche und versuchen, Lösungen zu finden.

Wir achten auf uns und tragen Sorge für andere
Eigene Gefährdungen und Gefährdungen anderer auf dem gesamten Schulgelände müssen wir unbedingt vermeiden. Das Werfen mit Gegenständen aller Art – z.B. auch mit Schneebällen – ist verboten; das gilt grundsätzlich auch für das Spielen mit Bällen. Auf dem Hof sind Basketbälle nur auf dem Basketballfeld erlaubt. Softbälle sind erlaubt, sofern darauf geachtet wird, dass niemand behindert wird. Das Spielen mit Bällen ist weder in den Laubengängen noch in den Stichfluren und innerhalb des Schulgebäudes erlaubt.
Es liegt im Ermessen der Aufsicht führenden Lehrkraft, einen Ball nach Zuwiderhandlung einzuziehen und von der Schülerin oder dem Schüler oder den Eltern abholen zu lassen.
Das Klettern auf Flachdächer oder Bäume ist gefährlich und deshalb untersagt. Auf dem Schulgelände wird nicht mit Fahrrädern, Skateboards, Rollern o. ä. gefahren. Zum Abstellen von Fahrrädern werden ausschließlich die Fahrradständer benutzt.

Wir achten das Recht jedes Menschen am eigenen Bild
Beim Fotografieren und Filmen von Personen in der Schule und im Auftrag der Schule ist oberstes Gebot, dass das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild geachtet werden. Niemand darf in seiner Intim- oder Privatsphäre verletzt werden.
Aufnahmen im Auftrag der Schule dienen der Bereicherung des Schullebens. Sie werden auf unterschiedliche Weise veröffentlicht, z. B. auf Stellwänden und unserer Homepage. Diese Aufnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers und des Fotografierten für andere Zwecke verwendetet werden, sei es öffentlicher oder privater Art.
Die Wahrung der Rechte anderer ist nicht vereinbar mit übler Nachrede in und mit Mitteln der Medien (z.B. in Internetforen).

Wir tragen für uns und unsere Gesundheit Verantwortung
Rauchen, alkoholische Getränke und Drogen aller Art sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Ältere Schülerinnen und Schüler sowie Erwachsene haben Vorbildfunktion und Mitverantwortung.

Wir achten auf unser Eigentum und das anderer Menschen
Wir geben auf unser Eigentum acht und lassen es nicht unbeaufsichtigt. Fundsachen geben wir bei der Schulhausverwaltung ab, damit die vom Verlust Betroffenen ihr Eigentum wieder zurückerhalten können.
Wir gehen auch mit geistigem Eigentum korrekt um. Bei Hausaufgaben, Referaten, Präsentationen u. ä. achten wir darauf, dass wir Darstellungen, die wir von Anderen übernommen haben, korrekt belegen. Dies gilt für wörtliche Zitate, aber auch für Umschreibungen. Plagiate werden von den Lehrerinnen und Lehrern als Täuschung behandelt.

Wir engagieren uns
Es gibt an unserer Schule eine Vielzahl wichtiger Aufgaben, die zum Gelingen des Schullebens beitragen und es bereichern. Diese sind z. B. für die Schülerinnen und Schüler das Amt der Klassensprecherin und des Klassensprechers, die Arbeit in der Schülervertretung und als Mentorinnen und Mentoren, die Hilfe in den Büchereien, Pflege von Pflanzen in den Klassenräumen, Energiedienste, Verwaltung der Klassenbücher und der Klassenkassen, für die Eltern die Mitarbeit in der Klasse ihres Kindes, im Schulelternbeirat, in der Schulkonferenz und bei der Vorbereitung der Feste der Schulgemeinde, für Lehrerinnen und Lehrer die Aufgaben als
Vertrauenslehrerin und Vertrauenslehrer sowie als Beratungslehrerin und Beratungslehrer für Drogen- und Suchtfragen.

Alle, die sich dazu in der Lage fühlen, sollten Aufgaben und Ämter übernehmen. Die von uns übernommenen Aufgaben und Pflichten erfüllen wir im Interesse aller zuverlässig. Wir schätzen das (ehrenamtliche) Engagement derjenigen wert, die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für unsere Schulgemeinde einsetzen.

C. Regeln für unsere Zusammenarbeit

Guter Unterricht ist ein Gemeinschaftsprojekt
Wir konzentrieren uns auf den Unterricht. Wir tragen dazu bei, dass der Unterricht effizient ist. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer unterstützen sich dabei gegenseitig und bringen ihre Interessen und
Fähigkeiten ein.
Störungen versuchen wir zu vermeiden, um konzentriert arbeiten zu können. Während des Unterrichts in den Klassenräumen, aber auch auf den Fluren und im gesamten Schulgelände, herrscht Ruhe im Interesse eines ungestörten
Unterrichts.
Zum Essen und Trinken ist in den Pausen Gelegenheit, nicht aber während des Unterrichts. Über Ausnahmen entscheiden die Lehrerinnen und Lehrer.
In den naturwissenschaftlichen Fachräumen sowie in den Informatikräumen ist Essen und Trinken grundsätzlich nicht gestattet.

Wir wollen die Unterrichtszeit effizient nutzen. Deshalb beginnt und endet der Unterricht pünktlich. Beim Blinkzeichen gehen Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte in den Klassenraum und stellen sich auf den Unterricht ein. Falls die Lehrkraft nicht erscheint, meldet die Klassensprecherin oder der Klassensprecher dies nach spätestens 10 Minuten im Sekretariat. Alle weiteren Schülerinnen und Schüler bleiben dabei im Klassenraum und wahren Ruhe. Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrerinnen und Lehrer entschuldigen und begründen ihr verspätetes Eintreffen im Unterricht.
Über Stundenausfälle oder Stundenplanänderungen werden die Schülerinnen und Schüler informiert; generell sollen sich alle am Glaskasten im Foyer über mögliche Änderungen des Stundenplanes, Vertretungen u. ä. informieren.

Unser Umgang mit Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten
Unsere Schule ist ein Ort des persönlichen Gesprächs und des gemeinsamen konzentrierten Arbeitens. Deshalb pflegen wir einen verantwortlichen Umgang mit Mobiltelefonen, Spielekonsolen, Musikplayern und ähnlichen Geräten. Die Nutzung darf die Mitglieder unserer Schulgemeinde nicht stören. Im Unterricht sind diese Geräte grundsätzlich ausgeschaltet weggeräumt. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I gilt diese Regelung auch während der Pausen von 8.00 Uhr bis 13.15 Uhr bzw. bis zur Mittagspause. Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe ist die Gerätenutzung in Pausen auf dem Oberstufenhof erlaubt. Es liegt im Ermessen der anwesenden Lehrkraft, ein Gerät bei Zuwiderhandlung einzuziehen und von der Schülerin oder dem Schüler oder den Eltern abholen zu lassen.

Wir alle tragen gemeinsam Verantwortung für unsere Schule
Die Schulräume, das Mobiliar, alle Einrichtungen in den Klassen-, Fach- und Aufenthaltsräumen, alle Unterrichtsmittel und –materialien, die Toiletten, Umkleidekabinen sowie das gesamte Schulgelände behandeln wir pfleglich.
Fachräume und Turnhallen dürfen nur in Anwesenheit der Lehrerinnen oder des Lehrers betreten werden, um Gefährdungen zu vermeiden.
Wir achten auch auf die sparsame Nutzung der Energiequellen und schonen die Grünanlagen unseres Schulgeländes.
Wir hinterlassen keinen Müll, denn unsere Schule ist uns nicht nur dazu anvertraut, dass in ihr gelernt und gelehrt wird, sondern wir wollen uns in ihr wohlfühlen. Nach jedem Unterrichtstag führen dafür eingeteilte Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen eine Grobreinigung durch, die Stühle werden hierfür zuvor von allen Schülerinnen und Schülern auf die Tische gestellt.

Wir sind zuverlässig
Regelungen, die unseren Schulalltag strukturieren, insbesondere geltende oder vereinbarte Fristen, halten wir ein.
Krankmeldungen von Schülerinnen und Schülern sind spätestens am dritten Schultag nach dem ersten Fehltag im Sekretariat oder bei der Klassenlehrerin oder beim Klassenlehrer einzureichen. Das Gleiche gilt für Entschuldigungen anderer Art.
Bitten um Beurlaubung sollen frühzeitig eingereicht werden; Beurlaubungen von Schülerinnen oder Schülern bis zu 2 Tagen sind der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer – ab 3 Tagen der Schulleitung – zur Entscheidung vorzulegen. Beurlaubungsgesuche für Zeiten direkt vor oder nach den Ferien müssen 4 Wochen vor Beginn der gewünschten Beurlaubung der Schulleitung vorliegen.
Abmeldungen vom Religionsunterricht für das kommende Schuljahr sind in der Regel nur am Ende eines Schuljahres möglich.

Unser Verhalten vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen
Ab 7.45 Uhr sind der Schulhof und das Foyer für Schülerinnen und Schüler geöffnet, ab 7.55 Uhr ist auch das übrige Schulgebäude zugänglich.
In den kleinen Pausen dürfen die Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum bleiben. In diesen räumlich etwas beengten Verhältnissen achten wir besonders darauf, dass wir andere nicht gefährden und dass die Klassenräume und auch das Eigentum unserer Mitschülerinnen und Mitschüler unbeschadet und sauber bleiben.
In den großen Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof. Hier sollen und können alle im wahrsten Sinne des Wortes „Luft holen“, sich bewegen und erholen.
Da nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig Mittagspause haben, ist es wichtig, dass der Unterrichtsbetrieb nicht gestört wird. Daher halten sich die Schülerinnen und Schüler in den Mittagspausen auf dem Schulhof und den dafür vorgesehenen Aufenthaltsräumen auf.
Bei Regen und Schneefall dürfen sich Schülerinnen und Schüler im Erdgeschoss und im Treppenhaus des Neubaus aufhalten. Die Oberstufenschülerinnen und –schüler dürfen sich in den großen Pausen in den Gängen der Gebäude A und B aufhalten.
Das Verlassen des Schulgeländes ist – hauptsächlich aus versicherungsrechtlichen Gründen – während der Unterrichtszeit nur für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe möglich.
In den Mittagspausen können auch jüngere Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen, wenn eine schriftliche Einwilligung der Eltern vorliegt. Eine solche Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn sie die schulnahe Kantine zum Mittagessen aufsuchen.

Wir sind verantwortlich für unser Handeln
Wenn wir uns nicht an die in B. und C. geannten Regeln halten, müssen pädagogischen Maßnahmen sowie ggf. Ordnungsmaßnahmen zur Anwendung kommen. Ziel ist dabei immer, dass die Betroffenen ihr Fehlverhalten erkennen
können und Bereitschaft zeigen, sich zu ändern.

D. Geltungsbereich und Verbindlichkeit der Vereinbarung

Der Gagern-Codex gilt innerhalb der Schule, auf dem Schulweg sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes (Gagern-Lunch, Feste, Klassenfahrten, Exkursionen, Wandertage etc.).
Diese nach der Zustimmung aller zuständigen Gremien der Schule am 10. März 2009 von der Schulkonferenz beschlossene Vereinbarung wurde durch Beschluss der Schulkonferenz vom 7. Juli 2014 geändert und tritt in der vorliegenden Fassung am 1. August 2014 in Kraft.

Frankfurt am Main, den 28. Juli 2014

Th. Mausbach, OStD
(Vorsitzender der Schulkonferenz)



Archiv: die "alte" Hausvereinbarung.


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